Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2010 - L 9 AS 462/06 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 23.06.2006 - S 24 AS 246/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2010 - L 9 AS 462/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (20)
- BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2010 - L 9 AS 462/06
Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe durch Art. 3 und 61 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 und die Einführung des Arbeitslosengeldes II durch das SGB II ab 1. Januar 2005 verstößt auch nicht gegen höherrangiges Recht (BSG, Urteil vom 23.11.2006, B 11b AS 9/06; BSG, Urteil vom 23.11.2006, B 11b AS 1/06).Auf einen besonderen Vertrauensschutz kann sich der Berufungskläger auch durch Abschluss dieser Regelung nicht berufen (BSG, Urteil vom 23.06.2006, B 11b AS 9/06).
- BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72
Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2010 - L 9 AS 462/06
Diese Grenze wird bei dem Gesetzgeber nicht schon dann überschritten, wenn er unter mehreren Lösungen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste gewählt hat, vielmehr nur dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für eine gesetzliche Bestimmung nicht finden lässt; dabei genügt Willkür im objektiven Sinn, d.h. die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit der Regelung in Bezug auf den zu ordnenden Gesetzgebungsgegenstand (BVerfGE 4, 144 [155]; 36, 174 [187]). - BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95
Verfügbarkeit und Erreichbarkeit eines Arbeitslosen
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2010 - L 9 AS 462/06
Der Regelungsgehalt der so genannten "58-er-Regelung" beschränkt sich somit allein darauf, dass auf die Anspruchsvoraussetzung der subjektiven Arbeitsbereitschaft verzichtet wird (BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 16;… BSGE 95, 43 = SozR 4-4300 § 428 Nr. 2;… vgl. auch Schlegel/Becker in Eicher/Schlegel, SGB III, § 428 Rdnr. 20;… Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, § 428 Rdnr. 7).
- BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59
Finanzvertrag
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2010 - L 9 AS 462/06
Hier endet der Spielraum des Gesetzgebers erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerfGE 9, 334 [337]). - BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82
Emeritierungsalter
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2010 - L 9 AS 462/06
Im Hinblick auf diese Vorlaufzeit war der Gesetzgeber nicht gehalten, eine zeitlich weiterreichende Übergangsregelung (hierzu BVerfGE 67, 1, 15) bis zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu treffen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt zuletzt auch BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - u.a. 1 BvL 9/00;… hierzu Schlegel in jurisPR-SozR 19/2006 Anm. 1). - BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60
Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2010 - L 9 AS 462/06
Eine derartige Willkür kann einer gesetzlichen Regelung nach ständiger Rechtsprechung aber nur dann vorgeworfen werden, wenn ihre Unsachlichkeit evident ist (BVerfGE 12, 326 [333]; 23, 135 [143]). - BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2010 - L 9 AS 462/06
Im Hinblick auf diese Vorlaufzeit war der Gesetzgeber nicht gehalten, eine zeitlich weiterreichende Übergangsregelung (hierzu BVerfGE 67, 1, 15) bis zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu treffen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt zuletzt auch BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - u.a. 1 BvL 9/00;… hierzu Schlegel in jurisPR-SozR 19/2006 Anm. 1). - BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54
Abgeordneten-Entschädigung
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2010 - L 9 AS 462/06
Diese Grenze wird bei dem Gesetzgeber nicht schon dann überschritten, wenn er unter mehreren Lösungen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste gewählt hat, vielmehr nur dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für eine gesetzliche Bestimmung nicht finden lässt; dabei genügt Willkür im objektiven Sinn, d.h. die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit der Regelung in Bezug auf den zu ordnenden Gesetzgebungsgegenstand (BVerfGE 4, 144 [155]; 36, 174 [187]). - BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung freiwilliger …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2010 - L 9 AS 462/06
Eine derartige Willkür kann einer gesetzlichen Regelung nach ständiger Rechtsprechung aber nur dann vorgeworfen werden, wenn ihre Unsachlichkeit evident ist (BVerfGE 12, 326 [333]; 23, 135 [143]). - BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03
Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2010 - L 9 AS 462/06
Den klaren konzeptionellen Unterschied zum Arbeitslosengeld hat auch das BVerfG bei seiner verfassungsrechtlichen Beurteilung der Arbeitslosenhilfe herausgearbeitet (BVerfG SozR 4-4300 § 434c Nr. 6):. - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
- BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 98/04 R
Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen nach § 428 SGB III - …
- BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 67/02 R
Arbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen …
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
- BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97
Zur beschleunigten Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen
- BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R
Keine Neuberechnung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe ab 1.1.1997
- BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 1/02 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - …
- BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 2402/97
Verfassungsbeschwerde gegen zeitliche Begrenzung der Arbeitslosenhilfe nicht …
- BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90
Arbeitspflicht
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2011 - L 1 R 213/08 Die Berufung sei unter dem Aktenzeichen L 9 AS 462/06 beim Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen anhängig gewesen und inzwischen abschlägig entschieden worden (Urteil vom 27. April 2010).
Im Übrigen hat das LSG in dem vom Kläger angestrengten Berufungsverfahren gegen die ARGE die (auch) dort gegen die Rechts- und Verfassungsmäßigkeit geltend gemachten Einwände des Klägers für unbegründet erachtet und die Berufung mit Urteil vom 27. April 2010 (L 9 AS 462/06) zurückgewiesen.